Sportversicherung – SRB erweiter die Versicherung für seine Mitglieder

SRB informiert über die Erweiterung der ARAG Sportversicherung. Wir sind jetzt zu jedem Zeitpunkt auf dem Rad versichert.
Sportversicherung und Einzelunternehmungen
Die Mitglieder des Landessportbundes Sachsen haben im Rahmen und Umfang des Sportversicherungsvertrages Versicherungsschutz
bei der Teilnahme am Vereinsbetrieb. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz bei Sportaktivitäten auf der Sportanlage des Vereins und als Zuschauer bei der eigenen Mannschaft bei Heim- und Auswärtsspielen sowie Wettkämpfen. Einzelunternehmungen fallen nur unter gewissen Voraussetzungen unter den Versicherungsschutz und sind von privaten Unternehmungen zu unterscheiden.
Die Sportversicherung bietet Versicherungsschutz bei Einzelunternehmungen von Mitgliedern in der für sie zuständigen Spezialabteilung (z. B. Sondertraining von Leistungssportlern, Segelfahrten bei Segelvereinen, Ausritten bei Reiterabteilungen). Voraussetzung ist, dass diese ausdrücklich angeordnet und nachvollziehbar sind. Eine ausdrücklich angeordnete Einzelunternehmung setzt voraus, dass in Absprache mit dem Verein und nach dessen Geheiß ein Trainingsplan im Detail abgestimmt wird. Hierzu zählt z. B. in der Leichtathletik eine Trainingseinheit, bei der die Wegstrecke, die Streckenführung, die Streckenlänge etc. abgesprochen und angewiesen worden sind. Eine generelle Anweisung an die aktiven Vereinsmitglieder, an jedem Wochenende eine Laufstrecke mit einer gewissen Kilometerzahl zu absolvieren, entspricht dem nicht.
Die Sportversicherung grenzt an dieser Stelle den versicherten Vereinsbetrieb von den privaten Übungen ab. Für private Übungen,
auch wenn sie von mehreren versicherten Personen gemeinsam unternommen werden, besteht kein Versicherungsschutz.
Sächsischer Radfahrer-Bund erweitert
Versicherungsschutz für Mitglieder seiner Vereine Einzelunternehmungen sind gerade im Radsport weitverbreitet. Neben der Teilnahme an Wettkämpfen und den unter Aufsicht eines vom Verein benannten Übungsleiters oder Trainers veranstalteten Trainingseinheiten, gehen viele Radsportler ihrem Hobby auch allein nach. Wöchentlich zwei bis drei Trainingseinheiten zusätzlich zum organisierten Vereinsbetrieb sind da keine Seltenheit. Wie im Artikel oben festgestellt, fielen diese Aktivitäten nicht unter den Versicherungsschutz des Sportversicherungsvertrags,so dass der Sächsische Radfahrer-Bund sich der Sache annahm und die Versicherungslücke mit der Privaten Tretradversicherung für Mitglieder seiner Vereine zum 01.04.2016 mit der ARAG Sportversicherung geschlossen hat. Ab diesem Zeitpunkt sind neben der Teilnahme an organisierten Veranstaltungen auch alle  Radsportaktivitäten der Mitglieder versichert. Als Aktivitäten gelten somit nicht nur Trainingseinheiten,
sondern auch die Radtour mit der Familie oder die tägliche Fahrt mit dem Fahrrad zur Arbeit. Der Versicherungsschutz umfasst die Bereiche Unfall, Haftpflicht und Rechtschutz. Neben dem im Sportversicherungsvertrag mit dem LSB vereinbarten Umfang wurden darüber hinaus wichtige Mehrleistungen wie Krankenhaustagegeld ab dem ersten stationären Aufenthaltstag im Krankenhaus, kosmetische Operationen und eine Summenerhöhung im Bereich Serviceleistungen vereinbart. Zusätzlich ist auch
Haftpflichtversicherungsschutz für den Fall eines verschuldeten Sach- oder Personenschadens beim Radfahren gegeben.
Gerade die daraus resultierten Schadenersatzansprüche stellten in der Vergangenheit bei privaten Radaktivitäten immer ein Problem dar, da auf der einen Seite das private Radfahren nicht versichert war, Radsportler keine eigene Privathaftpflichtversicherung (PHV) abgeschlossen hatten oder ein Ausschluss in den Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen für Teilnahme an Radrennen und dem dafür durchgeführten Training besteht. Zuständig bei Schäden im Rahmen des privaten Radfahrens/Radtrainings etc. für Mitglieder des Sächsischen Radfahrer-Bundes ist das ARAG Versicherungsbüro beim Landessportbund Sachsen,
Hinweis für Radsportler ohne Mitgliedschaft im Radfahrer-Bund
Radsportler in Vereinen, die nicht Mitglied im Sächsischen Radfahrer-Bund sind, fallen nicht unter den Versicherungsschutz der Privaten Tretradversicherung. Soweit diese Radsportvereine oder -abteilungen die Versicherungslücke für ihre Mitglieder ebenfalls schließen möchten, wenden sie sich bitte an den Sächsischen Radfahrer-Bund, wo sie konkrete Informationen zu Versicherungsleistungen und Bedingungen für die Mitgliedschaft erhalten (Sächsischer Radfahrer-Bund, Windorfer Straße 63, 04229 Leipzig, Tel.: 0341 – 4244656, E-Mail: info@s-r-b.de).

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